Architekten und Ingenieure

Rechtsfragen bei der Errichtung sicherheitstechnischer Anlagen

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Rechtsgrundlagen und Haftung in den Bereichen Brandschutz und Videoüberwachung

Inhalte und Ziele

Wer sicherheitstechnische Anlagen plant und/oder errichtet, trägt sowohl seinem Auftraggeber als auch der Öffentlichkeit gegenüber eine hohe Verantwortung. Dies betrifft insbesondere den Brandschutz und die Videoüberwachung. Das Seminar befasst sich daher mit Haftungs- und Rechtsfragen aus beiden Bereichen.

Kommt es zum Brand eines Gebäudes, stellt sich sogleich die Frage nach der Verantwortlichkeit. Erster Adressat ist in der Regel der Planer, nach dessen Vorgaben die brandschutztechnischen Anlagen errichtet worden sind. In der gesamtschuldnerischen Haftung steht jedoch auch der Errichter, der möglicherweise handwerkliche Fehler zu vertreten hat. Beide können sowohl aus Werkvertrag- wie aus Deliktsrecht (Verletzung von Verkehrssicherungspflichten) in Anspruch genommen werden. Dabei ist entscheidend, ob die anerkannten Regeln der Technik missachtet worden sind. Schließlich stellt sich die Frage der strafrechtlichen Haftung.

Bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen geht es weniger um Leib und Leben, sondern um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Bei der Planung muss daher stets eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Betreibers und den Schutzrechten der Betroffenen abgewogen werden. Neben datenschutzrechtlichen Regelungen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind auch Arbeitnehmerschutzrechte zu beachten. Wer nicht rechtzeitig den Datenschutzbeauftragten und den Betriebsrat mit einbezieht, riskiert den Rückbau teurer Investitionen. Den Planer bzw. Errichter trifft hier eine entsprechende Beratungspflicht.

Seminarablauf

Rechtsfragen beim Brandschutz

Einschlägige Rechtsgrundlagen

  • Länderbauordnungen
  • VVTB
  • DIN-Normen etc.
  • Anerkannte Regeln der Technik
  • Bestandschutz

Ansprüche des Bauherrn aus Vertrag

  • Schadenersatz wegen Schlechterfüllung der vertraglichen Pflichten
  • gesamtschuldnerische Haftung zwischen Planer, Errichter und Prüfer
  • Möglichkeiten und Grenzen der Haftungsfreizeichnung

Ansprüche geschädigter Dritter

  • Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB durch Verletzung geschützter Rechtsgüter (insbesondere: Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten)
  • Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Schutzgesetzen (z. B. Bauordnung)
  • Ansprüche aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG (z. B. Amtshaftung des Prüfingenieurs)

strafrechtliche Haftung

  • Baugefährdung: § 319 StGB
  • andere Delikte (auch durch Unterlassung)
  • Verjährung

Rechtsfragen bei der Videoüberwachung

Einschlägige Rechtsgrundlagen

  • Datenschutzrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Sicherheitsgesetze

Zulässigkeitsvoraussetzungen

  • Grundsätze Datenverarbeitung (Art. 5 DS-GVO)
  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DS-GVO)
  • Hinweispflichten
  • Besprechung von Anwendungsbeispielen

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Grundsätze
  • Aufdeckung von Straftaten
  • Mitbestimmung/Betriebsvereinbarungen

Weitere Pflichten und Sanktionen

  • Datensicherheit
  • Dokumentation
  • Auftragsverarbeitung
  • Befugnisse der Aufsichtsbehörden
  • Bußgelder und Schadenersatzansprüche

Gerichtsverwertbarkeit

  • bei heimlicher Überwachung
  • Erfordernis einer geschlossene Beweiskette
Termine
zur Zeit keine Termine
Dauer
Ganztagsseminar
Zielgruppe
Planer und Errichter von sicherheitstechnischen Anlagen, Prüfsachverständige und Prüfingenieure
Teilnehmer
10 bis max. 15 Personen
Seminarunterlagen
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Schulungsfolien mit Fallbeispielen sowie eine Sammlung der einschlägigen Gesetzestexte.
Dauer
Ganztagsseminar
Zielgruppe
Planer und Errichter von sicherheitstechnischen Anlagen, Prüfsachverständige und Prüfingenieure
Seminarunterlagen
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Schulungsfolien mit Fallbeispielen sowie eine Sammlung der einschlägigen Gesetzestexte.
Kosten
Inhouse-Schulung 2.950 € zzgl. Reisekosten(alle Preise sind Nettopreise)

Referent

Anmeldung

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Anfrage

Rechtsfragen bei der Errichtung sicherheitstechnischer Anlagen